Per Chipkarte zum Mittagessen

Einführung des Chipkartensystems und Wegfall der Essenmarken ab Schuljahr 2017/2018

Auf Grund großer Nachfrage hat sich unser Catering-Anbieter RWS Cateringservice GmbH mit dem Träger unserer Schule, der Stadtverwaltung Rötha, für eine Änderung bei der Essenausgabe entschieden. Ab dem neuen Schuljahr wird ein Chipkartensystem die bisherigen Essenmarken ablösen.

Damit treten auch einige Änderungen in Kraft.

  • Jeder Essenteilnehmer erhält einen stabilen individuellen Chip, welcher dauerhaft nutzbar und bis zum Ende der Schulzeit gültig ist. Dieser wird vor dem ersten Schultag per Post zugestellt.

  • Der Chip muss täglich mitgeführt werden. Die in unserem System hinterlegte Menüauswahl des Kindes wird mittels Chip und passendem Lesegerät an der Essenausgabe angezeigt und entsprechend der Auswahl ausgeteilt.

  • Der Chip ist eine Dauerleihgabe und wird pro Ausgabe mit einer Pfandgebühr in Höhe von 5,00 € mit der ersten Abrechnung des neuen Schuljahres in Rechnung gestellt.

  • Bei Verlust oder Defekt des Chips infolge unsachgemäßer Handhabung wird das Pfand einbehalten und ein Ersatzchip ausgestellt. Verlust oder Defekt muss zeitnah angezeigt werden. Für die Erstellung eines weiteren Chips wird eine erneute Pfandgebühr fällig.

  • Nach Beendigung des Essenvertrages wird das Pfand bei Rücksendung des Chips an RWS erstattet.

  • Bitte beachten: Ohne gültigen Chip ist ab 05.08.2017 keine Essenteilnahme möglich!

In diesem Kontext bittet RWS um Mithilfe.

Wenn Sie als Eltern keinen Chip benötigen, weil Ihr Kind nicht (mehr) an der Speisenversorgung teilnimmt, dann teilen Sie dies bitte bis 14.07.2017 dem Essensanbieter mit, damit Ihr Konto nicht mit der Pfandgebühr belastet wird.

Nutzen Sie dazu bitte eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten

Die bisherigen Bestellmodalitäten bleiben von der Einführung des Chipkartensystems unberührt. Für Fragen steht RWS Cateringservice GmbH unter 0341 56106719 gern zur Verfügung.

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